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Nicht für alles ist die Feuerwehr zuständig!

Schmogrow-Fehrow, den 14.09.2017

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Natur verändert sich und rächt sich für die Eingriffe des Menschen in der Vergangenheit. Im Amt Burg (Spreewald) wurde das vor allem während der Starkregenereignisse der letzten Zeit deutlich.

Viele Bürger haben Angst, wenn sich die Wassermassen über ihre Grundstücke verteilen und in die Nebengebäude und Keller ziehen. Verständlicherweise. Im ersten Moment hat man nur den einen Gedanken. DIE FEUERWEHR HILFT MIR.

Der Grundgedanke ist auch richtig. Aber die Einsätze haben in ihrer Auswertung gezeigt, dass die Feuerwehr oft gerufen wurde, wo die Lage ein Eingreifen der Feuerwehr nicht notwendig gemacht hätte.

Wenn Eigentümer ihre Keller nicht den Vorschriften entsprechend ordnungsgemäß abgedichtet haben, oder zunehmend versiegelte Grundstücke eine Versickerung unmöglich machen, sucht sich das Wasser verständlicherweise seinen Weg. In erster Linie ist der Eigentümer zuständig. Nach den geltenden Rechtsvorschriften (Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes – GG) verpflichtet das Eigentum zu eigenständigen Handlungen. Niedrige Wasserstände im Keller lassen sich in Eigenleistung mit einer baumarktüblichen Pumpe oder durch Firmen beseitigen.

Im Sinne des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes stellt das keine Gefahr da. Vielmehr unterliegen solche Leistungen der Kostenpflicht. Die Feuerwehr ist nicht dafür zuständig, Keller oder Räume vollständig trocken zu legen und auszuwischen. In solchen Fällen ergeht durch die Verwaltung im Nachgang ein Kostenbescheid. Weiterhin gibt es in den Baumärkten Sandsäcke käuflich zu erwerben, die Sie sich zum Selbstschutz anschaffen können, um ein Eindringen von Wasser zu unterbinden.

Anders verhält es sich, wenn erhebliche Sachwerte gefährdet sind oder elektrische Anlagen, oder Heizungsanlagen betroffen sind. Hier handelt es sich um eine „echte“ Gefahrenabwehr und ein Einschreiten der Feuerwehr ist erforderlich.

Versetzen Sie sich bitte in die Situation der Kameraden. Teilweise sind sie selbst von Wassereinbrüchen betroffen. Aber wenn die Sirene geht, lassen sie alles stehen und liegen, um zu helfen und sie stellen den Schutz ihres eigenen Hab und Gutes hinten an.

Bitte beachten Sie diese Hinweise auch aus Rücksicht auf die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Vielen Dank.

Die Ordnungsverwaltung