Bekämpfungsmaßnahmen gegen Forstschädlinge
Meldung aus Schmogrow-FehrowDer Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) - untere Forstbehörde - hat eine Allgemeinverfügung zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen gegen Forstschädlinge (Kiefernspinner, Nonne) gemäß § 19 Abs. 3 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWa1dG) / Sperrung von Wald gemäß § 18 Abs. 3 LWaIdG erlassen.
Demnach werden von Anfang Mai bis 15. Mai Schädlingsbekämpfungen auf Waldflächen mit den Pflanzenschutzmitteln „KARATE FORST flüssig" und „Dimilin WS 80" durch Befliegung mit Hubschraubern durchgeführt. Dies betrifft u. a. im Spree-Neiße-Kreis die Gemarkungen Fehrow und Drachhausen.
Nachstehend die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut:




